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Anmeldung zu Ihrer Auszeit

Hinweise zur Umsetzung der aktuell gültigen Corona-Verordnung

1        Rechtliche Grundlage

1.1      Als Anbieterin von Präsenz-Veranstaltungen ist Iris Kauffmann systemic personal & business coaching dazu verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Veranstaltungs-Durchführung geltenden Corona-Verordnungen einzuhalten und umzusetzen.

1.2      Grundlage der für die Durchführung der Maßnahmen ist die „Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung)“ des Landes Baden-Württemberg - nachfolgend „CoronaVO“ gennant – in der zum Zeitpunkt der Veranstaltungs-Durchführung rechtsgültigen Fassung. Diese kann unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ eingesehen werden.

2       Möglche, entsprechend der CoronaVO umzusetzende Maßnahmen

2.1      Erstellung eine Hygienekonzeptes, das die Einhaltung der in der CoronaVO geforderten Abstands- und Hygienebestimmungen gewährleistet.

2.2      Beschränkung der Teilnehmerzahl auf die gemäß CoronaVO zulässige Personenzahl.

2.3      Beschränkung der Teilnehmer auf Personen, welche den in der CoronaVO geforderten Impf- & Genesenenstatus (3G, 2G bzw. 2G+) erfüllen.

3       Anerkennung der CoronaVO

3.1      Mit der Anmeldung zur Veranstaltung stimmt die sich anmeldende Person der Anwendung und Umsetzung der CoronaVO zu.

3.2      Die Erfüllung der unter Punkt 2.3 genannten Teilnahmevoraussetzungen obliegt der zur Veranstaltung angemeldeten Person.

3.3      Eine Abfrage des Impf-/Genesenenstatus durch die Anbieterin erfolgt, sofern gemäß CoronaVO notwendig, erst unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung.

4       Nicht-Teilnahme / Rücktritt

4.1      Kann eine zu der Veranstaltung angemeldete Person aufgrund Nichterfüllung der in Punkt 2.3 genanntenTeilnahmevoraussetzungen nicht an der Veranstaltung  teilnehmen, hat sie gemäß AGB Punkt 8 .1 „Rücktirtt und Kündigung / Umbuchung“ sowie 9.1 „Präsenz-Seminare und -Veranstaltungen“ das Recht, ihre Teilnahme auf einen anderen Termin zu verlegen bzw. eine gemäß CoronaVO zur Teilnahme berechtigte Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintritt.

5       Änderungen in Bezug auf die Durchführung der Veranstaltung / Nichterfüllung

5.1      Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt nur dann, wenn die unter Punkt 2.1 bis 2.3 genannten Maßnahmen tatsächlich und mit einem der Anbieterin zumutbaren technischen, organisatorischen und finanziellen Aufwand CoronaVO-konform umgesetzt werden können.

5.2      Die Anbieterin behält sich das Recht vor, inhaltliche und organisatorische Änderungen in Bezug auf die Veranstaltung vorzunehmen, insbesondere den Ort, Programm-Inhalte und -Ablauf sowie Unterkunft & Verpflegung betreffend, sofern diese notwendig sind, um die Veranstaltung CoronaVO-konform durchführen zu können.

5.3      Ist eine Durchführung aus den in Punkt 5.1 genannten Gründen nicht möglich, wird die Durchführung der Veranstaltung entsprechend der in den AGB Punkt 9 „Nichterfüllung“  sowie 9.1 „Präsenz-Seminare und -Veranstaltungen / In-house-Veransteltungen & -Seminare“ genannten Bedingungen auf einen anderen Zeitpunkt verlegt.

6         Information über Änderungen der CoronaVO durch die Anbieterin

6.1      Änderungen der CoronaVO, die im Zeitraum zwischen Anmeldung und Durchführung der Veranstaltung in Kraft treten, werden der angemeldeten Person von der Anbieterin zeitnah mitgeteilt, sofern sie die unter Punkt 2.2 und 2.3 genannten Regelungen betreffen.

6.2      Die in Punkt 5.2 und 5.3 genannten Änderungen werden der zur Veranstaltung angemeldeten Person unverzüglich angezeigt. 

 

Fassung vom 15. Januar 2022

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